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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Oktober 2025

Vertreten durch die Gesellschafter

Danny Focke
&
Ole Puder


Provinzialstraße 51
45711 Datteln
(nachfolgend „Quadrant42“)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Werke zwischen Quadrant42 und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Quadrant42 hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand, Angebot und Vertragsschluss

1. Gegenstand des Vertrages sind die im individuellen Angebot oder Vertrag spezifizierten Dienst- und Werkleistungen, insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung, Webdesign, Beratung und IT-Services.

2. Angebote von Quadrant42 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (z. B. per E-Mail) des Angebots von Quadrant42 durch den Kunden oder durch die Unterzeichnung eines individuellen Vertrages zustande.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

1. Der genaue Umfang der von Quadrant42 zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.

2. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung des Leistungsumfangs („Change Request“), wird Quadrant42 die Auswirkungen auf den Aufwand, die Kosten und den Zeitplan prüfen. Quadrant42 wird dem Kunden ein entsprechendes Änderungsangebot unterbreiten. Die Umsetzung der Änderung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

3. Quadrant42 ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten)

1. Der Kunde ist verpflichtet, Quadrant42 alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) rechtzeitig und in einem geeigneten Format zur Verfügung zu stellen.

2. Der Kunde ist für die Beschaffung der notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten sowie für deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit allein verantwortlich. Er stellt Quadrant42 von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, ist Quadrant42 berechtigt, den entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Zeitpläne und Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der im Angebot oder Vertrag festgelegten Preise. Sie kann als Pauschalpreis oder nach Aufwand (Stunden-/Tagessätze) berechnet werden.

2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Bei Zahlungsverzug ist Quadrant42 berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

§ 6 Abnahme

1. Sofern die Leistung von Quadrant42 als Werkleistung (z. B. Erstellung einer Website) zu qualifizieren ist, bedarf sie der Abnahme durch den Kunden.

2. Quadrant42 wird dem Kunden die Fertigstellung der Leistung anzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und die Abnahme zu erklären.

3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt oder wenn der Kunde die Leistung kommerziell in Gebrauch nimmt.

§ 7 Nutzungsrechte

1. Quadrant42 räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen ein.

2. Eine weitergehende Nutzung oder die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Quadrant42.

3. Quadrant42 ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz in seinem Portfolio zu nennen und darzustellen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

1. Quadrant42 leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts, sofern ein Werkvertrag vorliegt. Bei unwesentlichen Mängeln ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Quadrant42 hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuerstellung).

3. Quadrant42 haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Quadrant42 (Datteln).

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

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